Schiesspflicht 2024

Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.

https://www.vtg.admin.ch/de/mein-militaerdienst/ausserhalb-des-dienstes/sat/schiesswesen-ausser-dienst.html

2024 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2023 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahre, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.

Armeeangehörige, welche 2024 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.

Mitnehmen

Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:

  • Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
  • Dienstbüchlein
  • Schiessbüchlein oder der Militärische Leistungsausweis
  • Amtlicher Ausweis
  • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
  • Perrsönliche Gehörschutz

Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons.

Überlassung des Sturmgewehrs ins Eigentum

Wer heute nach erfüllter Dienstpflicht sein Sturmgewehr ins Eigentum übernehmen will, muss innert der letzten drei Jahre vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht zwei Bundesübungen absolviert haben. Die revidierte "Verordnung über die Persönliche Ausrüstung von Armeeangehörigen (VPAA)" sieht für den gleichen Zeitraum vier Bundesübungen, davon zwei Feldschiessen sowie zwei obligatorische Übungen, vor. Diese neue Regelung gilt ab 2010.